Kindergarten- und Krippenbeiträge
Die aktuellen Kindergarten- und Krippenbeiträge sind in der Satzungsänderung der Gebührensatzung der Gemeinde Elsendorf festgelegt. Der Beitrag wird von Ihrem Konto abgebucht.
Für den Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, gilt die Gebühr für ab Dreijährige.
Die Gebühren werden monatlich abgerechnet.
Aktuelle Gebühren:
Gebühren ab September 2024:
Ermäßigung
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertageseinrichtung, so wird die Benutzungsgebühr für das zweite und die weiteren Kinder um 25% ermäßigt
Gemäß der Benutzungssatzung der Gemeinde Elsendorf beginnt das Betreuungsjahr am 01. September und endet am 31. August. Der Monat August zählt zum Kindergartenjahr und somit ist die Gebühr auch in den Ferien zu entrichten.
Der Freistaat Bayern bezuschusst jedes Kindergartenkind mit 100 Euro. Ob darüber hinaus noch Beitragskosten für Sie anfallen, hängt von Ihrem Buchungsvolumen ab.
In sozialen Härtefällen können Eltern einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (Anträge sind im Kindergarten erhältlich).